Ich
berate und vertrete Mandant*innen in allen Abschnitten eines Strafverfahrens. Meine Interessensschwerpunkte liegen neben dem allgemeinen Strafrecht vor allem im Bereich der Kapitaldelikte (z.B. Mord, Totschlag), der sonstigen Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzung), des Betäubungsmittelstrafrechts, und des Jugendstrafrechts. Ich verteidige grundsätzlich nicht im Bereich der Sexualdelikte sowie bei rassistisch, sexistisch, homophob oder sontigen menschenfeindlich motivierten Gewaltdelikten.
Als elementar für eine interessensorientierte Verteidigung sehe ich die umfassende Information meiner Mandant*innen über die wesentlichen Elemente des strafrechtlichen Verfahrens mit dem sie sich (oft sehr überraschend) konfrontiert sehen. Nur wenn Beschuldigten das Prozedere und die hieraus resultierenden Handlungsalternativen verständlich erläutert werden, sind sie in der Lage gute Entscheidungen zu treffen. Ich habe den Anspruch meine Mandant*innen nicht zu bevormunden, sondern mit Ihnen gemeinsam die für sie optimale Verteidigungsstrategie im Einzelfall zu entwickeln.
Bereits das Ermittlungsverfahren kann mit tiefgreifenden Eingriffen in die Rechte und die Privatsphäre des Betroffenen verbunden sein. Hier ist schneller, engagierter und sachkundiger Beistand gegen staatliche Repressionsmaßnahmen von elementarer Bedeutung an. Auch im Hinblick auf ein späteres Hauptverfahren ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit der Verteidigung zu beginnen. So gibt es bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Mögliche Handlungsalternativen und ihre Folgen müssen sorgfältig mit den Mandant*innen erwogen werden. Insbesondere eine unüberlegte Einlassung kann weitreichende Konsequenzen haben. Sollte die Möglichkeit, Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, auch nur in Betracht gezogen werden, ist eine vorherige rechtliche Beratung unerlässlich.
Dies gilt insbesondere auch für Beschuldigte, gegen die die Untersuchungshaft verhängt wurde. Für mich stellt es eine Selbstverständlichkeit dar, auch mit Mandant*innen in der Untersuchungshaft zum frühstmöglichen Zeitpunkt ein respektvolles Beratungsgespräch zu führen und diese über alle relevanten Schritte des Ermittlungsverfahrens bei regelmässigen Haftbesuchen auf dem Laufenden zu halten. Soweit erfoderlich, werden diese Haftbesuche mit eine*r Dolmetscher*in durchgeführt.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden die rechtlichen Möglichkeiten der Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung geprüft und mit den Mandant*innen erörtert. Für den Fall, dass sich die Durchführung eines Hauptverfahrens nicht vermeiden lässt, bereite ich mit meinen Mandant*innen die Hauptverhandlung umfassend vor und stehe ihnen während der Hauptverhandlung als kompetente Verteidigerin zur Seite. Entspricht das Urteil am Ende der Hauptverhandlung nicht den Erwartungen, prüfe ich auf Wunsch die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und begleite gern auch das Berufungs- oder Revisionsverfahren.
Im Bedarfsfalle stehe ich Mandant*innen auch nach Rechtskraft des Urteils zur Verfügung. So begleite ich Mandanten in geeigneten Fällen durch Verfahren gem. § 35 BtMG ("Therapie statt Strafe"). Im Strafvollzug bin ich selbst zwar nicht tätig, arbeite in meiner Kanzlei aber mit sehr erfahrenen Kolleginnen aus diesem Bereich zusammen.
RAin Dr. Katrin Hawickhorst
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Tel.: 040 – 284 72 24-9
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