Dr. Katrin Hawickhorst Rechtsanwältin II Strafverteidigerin

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Verteidigung

Ich berate und vertrete Mandanten in allen Abschnitten eines Strafverfahrens. Meine Interessensschwerpunkte liegen neben dem allgemeinen Strafrecht vor allem im Bereich der "Gewaltdelikte" (z.B. Körperverletzung, Tötungsdelikte), des Betäubungsmittelstrafrechts, des Arztstrafrechts, des Jugendstrafrechts und des Revisionsrechts. Ich verteidige nicht im Bereich der Sexualdelikte sowie bei rassistisch, sexistisch oder homophob motivierten Gewaltdelikten.

Als elementar für eine interessensorientierte Verteidigung sehe ich die umfassende Information meiner Mandanten über die wesentlichen Elemente des strafrechtlichen Verfahrens mit dem sie sich (oft sehr überraschend) konfrontiert sehen. Nur wenn Beschuldigten das Prozedere und die hieraus resultierenden Handlungsalternativen verständlich erläutert werden, sind sie in der Lage gute Entscheidungen zu treffen. Ich habe den Anspruch meine Mandanten nicht zu bevormunden, sondern mit Ihnen gemeinsam die für sie optimale Verteidigungsstrategie im Einzelfall zu entwickeln.

Bereits das Ermittlungsverfahren kann mit tiefgreifenden Eingriffen in die Rechte und die Privatsphäre des Betroffenen verbunden sein. Hier ist schneller, engagierter und sachkundiger Beistand gegen staatliche Repressionsmaßnahmen von elementarer Bedeutung an. Auch im Hinblick auf ein späteres Hauptverfahren ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit der Verteidigung zu beginnen. So gibt es bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Mögliche Handlungsalternativen und ihre Folgen müssen sorgfältig mit den Mandanten erwogen werden. Insbesondere eine unüberlegte Einlassung kann weitreichende Konsequenzen haben. Sollte die Möglichkeit, Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, auch nur in Betracht gezogen werden, ist eine vorherige rechtliche Beratung unerlässlich.

Dies gilt insbesondere auch für Beschuldigte, gegen die die Untersuchungshaft verhängt wurde. Für mich stellt es eine Selbstverständlichkeit dar, auch mit Mandanten in der Untersuchungshaft zum frühstmöglichen Zeitpunkt ein respektvolles Beratungsgespräch zu führen und diese über alle relevanten Schritte des Ermittlungsverfahrens bei regelmässigen Haftbesuchen auf dem Laufenden zu halten. Soweit erfoderlich, werden diese Haftbesuche mit einem Dolmetscher durchgeführt.

Bereits im Ermittlungsverfahren werden die rechtlichen Möglichkeiten der Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung geprüft und mit den Mandanten erörtert. Für den Fall, dass sich die Durchführung eines Hauptverfahrens nicht vermeiden lässt, bereite ich mit meinen Mandanten die Hauptverhandlung umfassend vor und stehe ihnen während der Hauptverhandlung als kompetente Verteidigerin zur Seite. Entspricht das Urteil am Ende der Hauptverhandlung nicht den Erwartungen, prüfe ich auf Wunsch die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und begleite gern auch das Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Im Bedarfsfalle stehe ich Mandanten auch nach Rechtskraft des Urteils zur Verfügung. So begleite ich Mandanten in geeigneten Fällen durch Verfahren gem. § 35 BtMG ("Therapie statt Strafe").

RAin Dr. Katrin Hawickhorst
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