Dr. Katrin Hawickhorst Rechtsanwältin II Strafverteidigerin

Kosten

Bezüglich der Kosten einer anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen, da diese jeweils stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig sind. Welche Kosten im konkreten Fall auf Sie zukommen, wird Ihnen jedoch im Erstgespräch transparent erläutert.

Um Ihnen bereits im Vorfeld eine grobe Vorstellung zu geben, finden Sie hier einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen: -> Kosten eines Strafverfahrens

Neben der Tätigkeit als Wahlverteidigerin zu den gesetzlichen Gebührensätzen übernehme ich auch Mandate als "Pflichtverteidigerin". Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und dies im Einzelfall möglich ist, kläre ich gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Als Alternative zu den gesetzlichen Gebührenordnungen gibt es die außerdem die Möglichkeit, zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Üblich sind hier Pauschalgebühren für das gesamte Verfahren oder die Vereinbarung von Stundensätzen.Der Abschluß einer Honorarvereinbarung bietet sich insbesondere im Falle sehr umfangreicher oder rechtlich anspruchsvoller Mandate an, um hier einen interesssensgerechten Ausgleich zwischen dem erforderlichen Arbeitsaufwand und einer angemessenen anwaltlichen Vergütung zu gewährleisten.

Welche konkrete Art der Vergütung in Ihrem Fall angebracht erscheint, werden wir gemeinsam besprechen. Bereits im ersten Besprechungstermin gebe ich Ihnen eine Einschätzung hinsichtlich des voraussichtlichen zu erwartenden Aufwandes und der resultierenden Kosten. Sollten sich diese Kosten dann wider Erwarten im Verlauf des Verfahrens erhöhen, werde ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen. Auch die Zahlungsmodalitäten werden im Einzelfall festgelegt.

RAin Dr. Katrin Hawickhorst
kontakt@kanzlei-hawickhorst.net

Carsten-Rehder-Str. 29
22767 Hamburg
Tel.: 040 – 284 72 24-9

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