Nach § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch soll Sozialrecht der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit durch die Gewährung von Sozialleistungen dienen. Dieser Theorie steht in der Praxis eine Vielzahl fehlerhafter Bescheide des Jobcenters gegenüber, die tatsächlich bestehende Ansprüche nicht oder nicht vollständig anerkennen.
Daher habe ich mich auf die Beratung und Vertretung von Menschen, die Hartz-IV beziehen oder beziehen möchten, spezialisiert.In jedem Einzelfall prüfe ich die bestehenden Leistungsansprüche und setze diese – soweit gewünscht – auch gerichtlich durch.Meine Arbeitsgebiete sind hier u.a. Ansprüche von EU-Bürgern, das Vorgehen gegen Sanktions- und Rückzahlungsbescheide sowie die Übernahme angemessener Mietkosten.
Angesichts der laufenden Veränderungen der Rechtslage und Rechtsprechung in diesem Bereich (welche regelmäßig zum Nachteil der Versicherten erfolgen) rate ich dringend dazu, sich bereits im Widerspruchsverfahren durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Insbesondere Kostengründe sollten Sie nicht von der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche abhalten. Sollten Sie die Kosten für einen Anwalt nicht aufbringen können, bestehen verschiedene Möglichkeiten staatlicher Unterstützung.
Kosten sozialrechtlicher Verfahren
Ich werde Ihnen die entsprechenden Möglichkeiten gerne in unserem ersten Gespräch erörtern.
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